Anforderungen an Anlagen
Der Paragraf 4 des Arbeitsschutzgesetzes gibt vor, dass der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind. Der „Stand der Technik“ entspricht einer höheren Rechtsebene in der Rechtssprechung als die „allgemein anerkannten Regeln der Technik". Die technische Richtlinie VDI 6022 ist juristisch als rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch Gesetzescharakter.
Den Stand der Technik entsprechend, somit rechtlich bindend, schreibt die VDI 6022 Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen vor.
Die Ergebnisse sind zu protokollieren und dienen Ihnen, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Amt für Arbeitsschutz als Nachweis über den Zustand der Anlagen. Sie können entsprechend handeln, Ihrer Beweispflicht nachkommen und ggf. Schaden abwenden.
Die Hygieneinspektion ersetzt nicht die turnusmäßige Wartung der Anlagen.